Das Verfahren ist in drei Phasen gegliedert:
- Nach der Geburt erkennt der Absichtsvater das durch Leihmutterschaft geborene Kind mit Zustimmung der Leihmutter als sein eigenes an.
- Sobald dieser im Besitz der rechtlichen Vaterschaft ist, kann er den Ausschluss der Leihmutter und die Anerkennung seiner alleinigen elterlichen Verantwortung beantragen.
- Die Absichtsmutter kann das Baby adoptieren, wenn sie nachweisen kann, dass sie das Baby seit mehr als einem Jahr bei dem rechtlichen Vater des Kindes aufgezogen hat.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Leihmutterschaft in den Niederlanden: Wie ist die Rechtslage? ( 10).