Mit der Adoption bekommen weniger privilegierten Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren biologischen Eltern sein können, ein neues liebevolles Zuhause mit fürsorglichen Eltern. Dabei steht in erster Stelle das Kindeswohl, sodass Adoptiveltern bestimmte Anforderungen erfüllen müssen und eine Genehmigung zur Adoption benötigen.
In Deutschland ist das Jugendamt die Anlaufsstelle für Personen, die sich für eine Inlandsadoption interessieren.
Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.
Für die Adoption eines Kindes bestehen hohe rechtliche Voraussetzungen, da das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Dabei können sich zukünftige Adoptiveltern entweder an einen freien Träger, oder an das örtliche Jugendamt wenden.
Im Folgenden erklären wir die allgemeinen Voraussetzungen, die Bewerber für eine Adoption in Deutschland erfüllen müssen:
Das Adoptionsrecht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wieder. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Kinderadoption (§§ 1741 – 1766 BGB) und der Erwachsenenadoption:
Die Erwachsenenadoption stellt eine Sonderform der Adoption dar. Im Gegensatz zur Adoption von Kindern ist diese Form der Adoption keine Volladoption, das heißt, es besteht keine rechtliche Beziehung zu den Adoptiveltern. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass der adoptierte Erwachsene weiterhin mit seinen leiblichen Eltern verwandt bleibt.
Kinderadoption:
Wie bereits oben erwähnt, stellte die Erwachsenenadoption die Grundlage der heutigen Adoption dar. Eine Adoption Minderjähriger kannte man ursprünglich nicht.
Erst im den 60er und 70er Jahren änderten sich nach und nach die rechtlichen Regelungen zur Adoption, wie wir sie heute kennen. Im Laufe dieser zwei Jahrzehnte wurde das Mindestalter der Adoptiveltern herabgesetzt. 1973 lag das Mindestalter daher nur noch bei 25 Jahren, das bis heute gilt. Drei Jahre später wurde das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) verabschiedet, wodurch sich das Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind grundlegend änderte:
Mit dieser neuen Gesetzgebung hat ein adoptiertes minderjähriges Kind dieselbe rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind. Das heißt, es hat dieselben Rechten und Pflichten wie ein Kind gegenüber seinen leiblichen Eltern. Gleichzeitig ist das Adoptivkind nicht mehr mit der leiblichen Familie verwandt.
Da in Deutschland eine Vielzahl von Anforderungen erfüllt werden müssen, streckt sich das Adoptionsverfahren über mehrere Jahre hinaus. Obwohl es keine Altersbeschränkung gibt, sollten die Eltern idealerweiße nicht älter als 40 sein.
Es wird für jedes Kind die geeigneten Adoptiveltern gesucht, nicht für die Adoptiveltern das geeignete Kind. Deshalb dauert die Eignungsprüfung in der Regel sechs bis zwölf Monate. Anschließend wird den Adoptiveltern ein Kind zur Adoptionspflege anvertraut, praktisch eine Probezeit (ein Jahr) bevor das Familiengericht die Adoption genehmigt.
Die erste Anlaufstelle für eine Adoption in Deutschland ist das Jugendamt oder ein sozialer Träger. Zusammen mit der Bewerbung geben die Bewerber folgende Dokumente und Bescheinigungen ab: Polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest, Bescheinigungen über wirtschaftliche Verhältnisse (Gehaltsabrechnungen) sowie eine Heiratsurkunde (bei verheirateten Paaren).
Der Adoptionsprozess unterteilt sich in drei Phasen: 1. Eignungsprüfung, 2. Adoptionspflege und 3. Adoptionsbeschluss.
Bei einer Adoption in Deutschland gilt: Nicht die Eltern suchen sich das Kind aus, dem Kind werden die passenden Eltern ausgesucht. Daher ist die Eignungsprüfung besonders aufwändig und streng und es werden folgende Aspekte der Bewerber überprüft:
Diese oben genannten Aspekte werden durch einen Hausbesuch eines Mitarbeiters des Jugendamtes abgeklärt.
Im Anschluss ist ein "Bewerbungsschreiben" noch mitabzugeben; dort stellt sich das Paar persönlich vor. Ist der Antrag genehmigt, kommt es anschließend auf die Warteliste. Es empfiehlt sich die Zeit mit Seminaren zu überbrücken, um sich bestmöglich auf die neue Lebenssituation einzustellen.
Wenn das Paar für adoptionstauglich befunden wird bekommt es ein Kind zugeteilt.
Das Adoptivkind kommt für ein Jahr zu ihnen nach Hause (Adoptionspflege). Dort findet das Familienleben "auf Probe" statt. Säuglinge und Kleinkinder haben es in der Regel leichter, sich zu integrieren und einzugewöhnen, weshalb die Adoptionspflegezeit in diesem Fall kürzer ausfallen kann als bei älteren Kindern.
Wenn alles glatt läuft und sich das Adoptivkind in seiner neuen Familie gut eingelebt hat, reichen die Adoptiveltern den Adoptionsantrag zusammen mit notariell beglaubigten Einwilligungserklärungen der leiblichen und Adoptiveltern sowie des gesetzlichen Vertreters des Kindes beim Familiengericht ein. Der Gerichtsbeschluss ist unwiderruflich, so dass ab diesem Zeitpunkt zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptierten ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.
Das Familiengericht, das die Adoption ausgesprochen hat, sendet den Beschluss an das Standesamt des Geburtsortes des Adoptivkindes und der Standesbeamte oder die Standesbeamtin ergänzt das Geburtenregister. Die Beurkundung dauert in der Regel 1-2 Tage nach Eingang des Adoptionsbeschlusses.
Grundsätzlich wird geprüft, ob das familiäre Umfeld für die Erziehung und Bildung des Kindes ausreichend ist. Daher ist ein Argument gegen den Erhalt des Eignungsnachweises, wenn man nicht genügend Zeit hat sich dem Kind zu widmen, kein eigenes Zimmer für das Kind hat oder nicht über ausreichende wirtschaftliche Ressourcen verfügt.
Darüber hinaus ist es für Adoptiveltern nicht sinnvoll, die Adoption zu bedingen, d.h. ein bestimmtes Geschlecht, eine bestimmte Altersgruppe oder einen bestimmten sozio-familiären Hintergrund des Kindes zu fordern.
Ja, in Deutschland ist eine offene Adoption möglich; dabei kann das Kind weiterhin Kontakt zur biologischen Familie halten, auch wenn keine rechtlichen Beziehungen durch die Adoption mehr bestehen.
Jedoch ist diese Form der Adoption in Deutschland recht selten.
Ja, in Deutschland können Alleinstehende unter den selben Voraussetzungen wie Pärchen oder Ehepaare ein Kind adoptieren.
In der Regel sind Kinder, die einem Adoptionsprozess durchlaufen, Minderjährige die einige dieser Situationen durchgemacht haben:
Wenn Sie an einer Adoption interessiert sind und mehr Informationen darüber möchten, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel: Wie kann ich ein Kind adoptieren?
In Deutschland ist es auch möglich, ein Kind über eine Pflegschaft aufzunehmen. Jedoch sind Pflegschaften und Adoption zwei verschiedene Formen. Wenn Sie wissen wollen, was die Pflegschaft genau beinhaltet, haben wir diesen Artikel für Sie: Was ist eine Pflegschaft?
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[siehe] Institut für Ethik und Werte Deutschland
[siehe] Bayerisches Landesjugendamt: Adoptionsverfahren im Inland.
[siehe] Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung.
[siehe] Serviceportal Baden-Württemberg: Adoption eines deutschen Kindes, Beurkundung von Amtswegen.
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