Leihmutterschaft in Japan ist gesetzlich nicht erlaubt, aber auch nicht verboten. Im Allgemeinen wird festgestellt, dass jeder Vertrag über die Leihmutterschaft null und nichtig ist, dass es verboten ist, die schwangere Frau finanziell zu entschädigen, und dass sie darüber hinaus das Baby behalten und sich weigern könnte, der Adoption zuzustimmen.
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durch Babygest Staff
Letzte Aktualisierung: 11/09/2019