In Panama ist die Leihmutterschaft nicht gesetzlich verankert; sie ist in Panama weder erlaubt noch verboten, weshalb von einem Rechtsvakuum die Rede ist.
Diese Reproduktionsmethode wird nur im Kapitel II Strafgesetzbuch erwähnt:
Panama hat keinen Rechtsrahmen für die Regulierung der Leihmutterschaft, weder um sie zu verbieten noch um sie zuzulassen, so dass ein rechtliches Vakuum besteht.
Ebenso findet sich der einzige Verweis im Gesetz auf die assistierte Reproduktion in Kapitel II des Strafgesetzbuches, wo dies festgestellt wird:
- Die Befruchtung der Eizelle ist nur zu Fortpflanzungszwecken erlaubt
- Die assistierte Reproduktion kann nicht ohne ihre Zustimmung an einer Frau durchgeführt werden
- Gentechnik, ob für das Klonen oder zur Selektion, ist verboten
- Embryomanipulationen sind nur zulässig, um eine schwere Krankheit zu vermeiden
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Leihmutterschaft in Panama: Rechtslage ( 7).
durch Babygest Staff
Letzte Aktualisierung: 16/12/2019