In der ersten Fassung des Gesundheitsgesetzes von 1997 wurde auf zwei Formen der Leihmutterschaft in Ungarn verwiesen: altruistisch und kommerziell. Letzteres wurde jedoch nicht in Betracht gezogen und jede Zahlung an die Leihmutter war verboten.
Schließlich hat das ungarische Gesetz über das Gesundheitswesen die Leihmutterschaft nicht in die Liste der zulässigen Techniken der assistierten Reproduktion aufgenommen, so dass davon ausgegangen wird, dass es sich in diesem Land um eine nicht legale Technik handelt.
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