Dank eines Grundsatzurteils des BGH aus dem Jahr 2014 kann ein Kind, das durch eine Leihmutterschaft geboren wurde, in das Geburtsregister eingetragen werden.
Bedingung hierfür ist ein gültiges ausländisches Gerichtsurteil zur Vaterschaft des Kindes.
Hier können Sie den kompletten Artikel lesen: Auswirkungen, Folgen und die Risiken der Leihmutterschaft ( 11).
durch Babygest Staff
Letzte Aktualisierung: 23/04/2019