Gerichtsurteil für die Vaterschaftsanerkennung

durch Babygest Staff
Aktualisiert am 23/04/2019

Dank eines Grundsatzurteils des BGH aus dem Jahr 2014 kann ein Kind, das durch eine Leihmutterschaft geboren wurde, in das Geburtsregister eingetragen werden.

Bedingung hierfür ist ein gültiges ausländisches Gerichtsurteil zur Vaterschaft des Kindes.

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