Das deutsche Recht bezieht sich auf das Prinzip "mater semper certa est", was bedeutet dass die gebärende Frau als rechtliche Mutter gilt.
In Ländern in denen es kein gültiges Gerichtsurteil zur Vaterschaftsanerkennung gibt, gilt die Leihmutter als Mutter und nur durch eine Verzichtserklärung kann die Wunschmutter das Kind adoptieren und somit zur rechtlichen Mutter werden.
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