Mehrere leihmutterschaftsfreundliche Länder ermöglichen es einer Single-Frau, eine Behandlung durchzuführen. Sie muss jedoch besonders vorsichtig sein und prüfen, ihr die Mutterschaft in ihrem Heimatland anerkannt wird. Tatsächlich wird in vielen Ländern nach wie vor nur die Frau, die entbunden hat, als rechtliche Mutter betrachtet, was zu juristischen Problemen führen kann.
Im Falle deutscher Frauen müssen sie sich in Länder begeben, die ein offizielles Gerichtsurteil zur Abstammungsanerkennung ausstellenwie z.B. die Vereinigten Staaten oder Kanada und welche vom Bundesgerichtshof anerkannt werden.
Auf der anderen Seite können unverheiratete Männer die Spermien zur Verfügung stellen (es sei denn, es besteht ein Fruchtbarkeitsproblem), um die genetische Verwandtschaft zu gewährleisten, obwohl eine Eizellspenderin benötigt wird, um die Befruchtung im Labor durchzuführen.