Jeder Leihmutterschaftsprozess, der ohne die ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Kommission eingeleitet wird, gilt als illegal. Selbst wenn die Vereinbarung dadurch eingeleitet wird, dass eine Agentur als Vermittler fungiert, müsste sie zunächst mit Zustimmung der Kommission erfolgen. Andernfalls würde es als Straftat angesehen werden.
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