Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet in Deutschland die Ausübung einer Leihmutterschaft. Demnach ist ein zustandegekommener Vertrag sittenwidrig. Rechtliche Mutter ist somit die gebärende Frau.
Deshalb wirken sich die negativen Folgen besonders auf die Vaterschaftsanerkennung in einer Leihmutterschaft aus. Da der Vertrag nichtig ist, gibt es keine rechtliche Sicherheit wenn eine Leihmutterschaft in Deutschland durchgeführt wird.
Zudem machen sich Vermittler und Ärzte, die im Verfahren mitwirken, strafbar.
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