Da die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, müssen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ins Ausland reisen. Wenn es um die Vaterschaftsanerkennung und die Eintragung des Kindes in das deutsche Personenstandsregister geht, geht, wirft dieses Thema viele Fragen auf.
In diesem Artikel reden wir darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Vaterschaftsanerkennung zugunsten der Wunscheltern stattfindet.
Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.
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Vaterschaftsanerkennung in der Leihmutterschaft
Am meisten fürchten sich Wunscheltern davor, dass die Behörden sich weigern ihr Baby bei der Rückkehr nach Deutschland ins Geburtenregister einzutragen.
Auch wenn in Deutschland diese Kinderwunschbehandlung nicht zugelassen ist, gibt es zwei Möglichkeiten, das Neugeborene in Deutschland eintragen zu lassen:
- Adoptionsverfahren
- Die Vaterschaft wird dem biologischen Vater zugesprochen (Wunschvater) und die Wunschmutter kann im Anschluss das Kind ihres Partners adoptieren.
- Anerkennung durch Gerichtsurteil
- Es findet eine Gerichtsverhandlung statt, um die Elternschaft der Wunscheltern anzuerkennen. Das zugesprochene Urteil, in welches die Wunscheltern aufgeführt werden, wird Dank einer Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahre 2014 direkt in Deutschland anerkannt.
Das größte Problem tritt jedoch auf, wenn es nicht möglich ist, die Anforderungen einer der beiden Alternativen zu erfüllen. Das kann bei folgenden Situationen passieren:
- Das entsprechende Land stellt kein Gerichtsurteil aus.
- Es fehlt der männliche Part (bei alleinerziehenden Frauen oder lesbischen Pärchen).
- Der Wunschvater kann keine biologische Komponente- die Spermien- miteinbringen.
Die Leihmutterschaft ist die komplexeste Behandlung im Bereich der assistierten Reproduktion. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich in die Hände von guten Fachleuten begeben. Wir empfehlen Ihnen daher, diesen Artikel zu lesen, um sich zu informieren, bevor Sie diesen Prozess in Angriff nehmen.
Eintragung in das Geburtenregister im Standesamt
Auch wenn das Gesetz in Deutschland die Leihmutterschaft verbietet, so kann der Prozess doch im Ausland durchgeführt werden ohne die Wunscheltern strafrechtlich zu verfolgen. Jedoch kann es zu Problemen bei der Eintragung des Kindes und der Anerkennung der Vaterschaft kommen.
Im Jahr 2014 erließ der BGH folgendes Urteil: Um das Kindeswohl zu schützen, dürfen Paare, die sich im Ausland einer Leihmutterschaftsbehandlung unterzogen, auch in Deutschland ihr Kind ins Geburtenregister eintragen lassen.
Durch diesen Beschluss ist eine direkte Vaterschaftsanerkennugn möglich. Voraussetzung ist aber, dass ein gültiges ausländisches Gerichtsurteil vorliegt. In diesem Gerichtsurteil muss die Vaterschaft zugunsten der Wunscheltern zugesprochen worden sein- nicht zugunsten der Leihmutter.
Die Richter wiesen daraufhin, dass diese Gerichtsentscheidungen nur dann nicht anerkennt werden, wenn sie mit den Grundsätzen des deutschen Rechts nicht zu vereinbaren sind. Das US-amerikanische Gerichtsurteil weicht zwar vom deutschcen Recht ab, jedoch nicht so weit, das Grundrechte verletzt würden.
Hier lesen Sie das BGH-Urteil zur Leihmutterschaft in den USA.
Anerkennung durch Adoption in der Leihmutterschaft
Falls das Land, in welchem die Leihmutterschaft durchgeführt wurde, kein Gerichtsurteil zur Vaterschaftsanerkennung erlässt (Wie in der Ukraine), kann man mithilfe einer anderen Methode sein Kind eintragen lassen.
Wenn der Vater in diesem Fall der biologische Vater ist, kann ihm die Vaterschaft mit den gewöhnlichen Mitteln, die durch die deutsche Gesetzgebung geregelt sind, anerkannt werden und somit das Kind in das Geburts- oder Personenstandsregister eintragen lassen.
Mit dieser rechtlichen Alternative kann der Wunschvater die Vaterschaft für sich beanspruchen indem er eine DNA-Probe abgibt, die bestätigt, dass dieser der biologische Vater ist. Auf diese Weise wird das Kind als sein Kind und das der Leihmutter eingetragen. Wenn die Leihmutter vorher eine Verzichtserklärung über die Mutterschaft des Kindes abgibt, kann im Anschluss die Wunschmutter bzw die Ehefrau des biologischen Vaters das Neugeborene adoptieren.
Fragen die Nutzer stellten
Wie läuft eine Vaterschaftsanerkennung bei einem Baby ab, das in den USA durch eine Leihmutterschaft geboren wurde?
Solange die vorherige richterliche Anordnung (pre-birth order) durch einen qualifizierten gesetzlichen Vertreter ausgestellt und eingereicht wird, sind die Wunscheltern die rechtlichen Eltern sobald das Baby geboren wird. Eine Übertragung der elterlichen Rechte ist somit nicht nötig.
Im Allgemeinen stellen nur wenige Staaten wie Illinois eine gerichtliche Anordnung bei Geburt aus, jedoch wächst die Anzahl der Staaten. Während es im Großteil der Bundesstaaten immernoch keine pre-birth order gibt, erschweren einige sogar noch die Vaterschaftsanerkennung, weshalb es besser ist diese Staaten bei der Leihmutterschaft ganz zu meiden.
Gibt es bei der Eintragung im Standesamt Probleme wenn es sich um eine Leihmutterschaft handelt?
Im Prinzip dürften keine Probleme bei der Eintragung des Kindes auftreten, vorausgesetzt es werden die rechtlichen Bedingungen in Deutschland eingehalten.
Jedoch darf auch nicht vergessen werden, dass die Leihmutterschaft in Deutschland illegal ist und somit nach deutschem Recht die rechtliche Mutter die Leihmutter ist. Wie in früheren Fällen geschehen, weigerten sich Standesämter Kinder, die durch Leihmutterschaft geboren wurden, einzutragen.
Durch ein Grundsatzurteil im Jahr 2014 jedoch entschied der BGH dass ausländische Gerichtsurteile zur Vaterschaft in Deutschland anerkannt werden müssen- sofern es dem Kindeswohl diene und keine gravierenden Verstoße gegen die Unvereinbarkeit des deutschen Rechts vorliegen.
Wer ist in diesen Fällen die Mutter? Die Wunschmutter oder die Leihmutter?
Nach deutschem Recht ist die juristische Mutter des Kindes in einem Leihmutterschaftsverfahren die gebärende Frau. An Orten, an denen Leihmutterschaft erlaubt ist, ist die juristische Mutter jedoch die Wunschmutter.
Um die rechtliche Mutterschaft der Wunschmutter in Deutschland wirksam zu machen, muss die Gerichtsentscheidung des Landes, in dem das Verfahren stattgefunden hat, nachgewiesen werden. Ist dies nicht möglich, weil es keinen Prozess zur Feststellung der Vaterschaft/Mutterschaft gibt, wird die Kindschaft nach deutschem Recht auf der Grundlage der genetischen Ausstattung des Vaters entschieden, und anschließend muss die Mutter die Adoption durchführen, um als Rechtsmutter des durch die Leihmutterschaft geborenen Kindes zu gelten.
Wie läuft die Eintragung in einer Leihmutterschaft in der Ukraine ab?
Da in der Ukraine die Leihmutterschaft erlaubt ist, gelten Wunscheltern als legale Eltern des Kindes. Um jedoch die Vaterschaft des Kindes in Deutschland feststellen zu können, verlangt der deutsche Staat ein gültiges Gerichtsurteil, das in der Ukraine nicht ausgestellt wird.
Damit das Kind in Deutschland eingetragen wird, benötigt man eine Verzichtserklärung der Leihmutter. Das Baby wird als Kind des Wunschvaters eingetragen (sofern eine genetische Beziehung vorhanden ist) und die Wunschmutter adoptiert das Kind nach deutschem Recht.
In welchen Ländern gibt es Gerichtsurteile zur Vaterschaftsbestimmung?
In den Vereinigten Staaten und Kanada erhalten Wunscheltern ein Gerichtsurteil, das bestimmt, dass sie und nicht die Leihmutter die rechtlichen Eltern des Kindes sind. Dieses Urteil wird vor der Geburt verkündet, in der Regel in den ersten Monaten der Schwangerschaft.
In Griechenland muss ein Richter die Erlaubnis erteilen, dass die Embryonen eines Paares in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen werden
Welche Staatsangehörigkeit erhält ein Kind in einer Leihmutterschaft?
Die Nationalität kann entweder durch das Geburtsland oder durch die Nationalität der Eltern des Kindes bestimmt werden. Wird ein Kind an einem anderen Ort als dem seiner Eltern geboren, kann es die doppelte Staatsangehörigkeit erwerben, sofern ein Abkommen zwischen den beiden Ländern besteht. Andernfalls muss auf eine der beiden Nationalitäten verzichtet werden.
Das deutsche Konsulat weigert sich, die Geburtsurkunde anzuerkennen und umzuschreiben. Was sollen wir tun?
Bei der teilweisen Abschrift des Gesetzes berücksichtigen die konsularischen Vertretungen die Rechtskonformität der Geburtsurkunde, ohne dass ein Vaterschaftstest erforderlich ist. Sollte die Tatsache der biologischen Vaterschaft angezweifelt werden, könnte ein DNA-Test während der Vaterschaftsanerkennung erforderlich sein.
Deshalb ist es im Streitfall besser, wenn der Absichtsvater sein Sperma miteinbringt. Tatsächlich verweisen die Konsularbehörden in besonderen Fällen die Angelegenheit an das Justizministerium, und ein Urteil könnte gefällt werden.
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In diesem Artikel haben wir erklärt, wie man durch zwei verschiedene Methoden die Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen kann. Hier haben wir für Sie einen Artikel bereitgestellt, der unter anderem die rechtliche Situation in Deutschland behandelt: Rechtliche Lage in der Leihmutterschaft in Deutschland.
Es gibt zwei Arten, die Vaterschaft anerkennen zu lassen: Über ein Gerichtsurteil oder über eine Adoption. Wie die Vaterschaft anerkennt wird, hängt jedoch vom jeweiligen Land ab, in welchem eine Leihmutterschaft durchgeführt wird:
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Literaturverzeichnis
Grundsatzentscheidung BGH 2014
Fragen die Nutzer stellten: 'Wie läuft eine Vaterschaftsanerkennung bei einem Baby ab, das in den USA durch eine Leihmutterschaft geboren wurde?', 'Gibt es bei der Eintragung im Standesamt Probleme wenn es sich um eine Leihmutterschaft handelt?', 'Wer ist in diesen Fällen die Mutter? Die Wunschmutter oder die Leihmutter?', 'Wie läuft die Eintragung in einer Leihmutterschaft in der Ukraine ab?', 'In welchen Ländern gibt es Gerichtsurteile zur Vaterschaftsbestimmung?', 'Welche Staatsangehörigkeit erhält ein Kind in einer Leihmutterschaft?' Und 'Das deutsche Konsulat weigert sich, die Geburtsurkunde anzuerkennen und umzuschreiben. Was sollen wir tun?'.
Wie würde die Anerkennung in der Ukraine ablaufen? Wir sind in Kontakt mit einer Agentur die uns versichert hat, die Rückreise sei kein Problem. Wir lesen aber verschiedene Berichte, in denen Eltern in der Ukraine festsaßen. Stimmt das?
Wie würde die Anerkennung in der Ukraine ablaufen? Wir sind in Kontakt mit einer Agentur die uns versichert hat, die Rückreise sei kein Problem. Wir lesen aber verschiedene Berichte, in denen Eltern in der Ukraine festsaßen. Stimmt das?
Hallo!
Ja, tatsächlich raten wir von der Ukraine ab: die Behandlungsmethoden sind oftmals nicht transparent und zudem hat es öfters Probleme mit den Behörden bei der Eintragung des Kindes gegeben. Am besten die Leihmutterschaft machen, in Ländern wie den USA, die ein gültiges Gerichtsurteil ausstellen, dass dann auch hierzulande akzeptiert wird.
Viele Grüße
Hallo!
Wir sind an Kanada interessiert. Würden wir rechtliche Probleme bei der Rückkehr nach Deutschland bekommen? Oder würde in diesem Fall dasselbe gelten wie bei früheren Urteilen zu U.S. Leihmutterschaften?
Hallo!
Die Eintragung läuft genauso ab wie bei einer Leihmutterschaft in den U.S.A, da die Kindschaft in Kanada auch über ein Urteil bestimmt wird.
Viele Grüße
Im Falle von Russland oder Ukraine wäre dann einfach nur eine Adoption in Deutschland notwendig?
Solange mindestens der Wunschvater seine Genlast miteingebracht hat, ja.